PAK-Sanierung

Je mehr Erfahrung man damit hat, desto besser. Auf unser Team können Sie sich voll und ganz verlassen

Nichts wie weg mit Steinkohlenteer

Viele Holzfußböden (Parkett) und auch andere Fußbodenbeläge wurden bis Ende der sechziger Jahre mit Steinkohlenteer und -pech verklebt, die polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthielten. Die Problematik dabei: PAK sind gesundheitsschädigend, können Krebs erregen oder gar das Erbgut beschädigen. Wer hier die Notwendigkeit hat, alten (Parkett-)Boden zu schleifen oder im Zuge von Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten zu entfernen, ist mit einem Fachmann gut beraten. Denn bei diesen Arbeiten fällt in der Regel PAK-haltiger Staub an.

PAK-Sanierung will geübt sein

Eine PAK-Belastung darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Darum arbeiten bei uns auch nur Experten an der entsprechenden Sanierung. Sie wissen um die Gefahren, sind entsprechend geschützt und haben die erforderliche technische Ausrüstung dabei, um die PAK-haltigen Substanzen staubarm entfernen zu können. Die Entscheidung, auf welche Art saniert wird (komplette Entfernung, zusätzliche Parkettbedeckung etc.), bleibt bei Ihnen. Wir geben jedoch gern eine Empfehlung ab.

Zu Ihrem Schutz schotten wir den sanierungsbedürftigen Bereich ab und geben Ihnen damit die Sicherheit, sich drumherum frei bewegen, arbeiten und wohnen zu können.

Gut zu wissen: Vor jeder Bodensanierung ist eine Überprüfung der PAK-Belastung in Auftrag zu geben. Der hygienische Endzustand nach der Sanierung kann ebenfalls über einen externen Gutachter gemessen werden. Dabei sind entsprechende Richtwerte maßgeblich.

Ihre Vorteile im Überblick

Zahlreiche PAK-Sanierungen liegen hinter unserem erfahrenen Team, auf das Sie sich voll und ganz verlassen können:

  • Durchführung durch speziell ausgebildete Experten im laufenden Betrieb/bewohnten Wohnungen
  • Sichere Sanierung ohne Rückstände
  • Einhaltung aller technischen Regeln nach TRGS 551 (technische Regeln für Gefahrstoffe)
  • Einhaltung der Grundlagen der GefStoff V
  • Hoher Arbeitsschutz durch hochwertige PSA (persönliche Schutzausrüstung) - von Schutzkleidung bis Atemschutz
  • Regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften auf Funktionsfähigkeit und Leistung (Prüfungspflicht)