KMF-Sanierung

Da heißt es nicht zögern, sondern anpacken. Mit speziell ausgebildeten Experten und allen Schutzvorkehrungen

Gefährlichen Fasern auf der Spur

KMF steht für künstlich hergestellte Mineralfasern unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung. Sie werden über die Atemwege aufgenommen und erzeugen Reizungen an Haut, Augen und Atemwegen. Zudem wird ihnen krebserregendes Potenzial zugesprochen. Da sie lange Jahre zur Isolierung (Wärme, Kälte, Schall, Brandschutz) in Industrieanlagen, Immobilien und auf Schiffen eingesetzt wurden, tauchen sie heute immer noch bei Abbruch- und Sanierungsprojekten auf. Wir entfernen diese Belastung gern für Sie. Schnell. Sicher. Vollständig.

Mit aller Konsequenz und Sicherheit

In puncto KMF-Sanierung sind wir voll in unserem Element. Unsere Experten führen alle Arbeiten nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 521 aus und sind dabei mit einer hochwertigen PSA (persönliche Schutzausrüstung) gesichert. Uns stehen alle Mittel zur Verfügung, den sanierungsbedürftigen Bereich abzuschotten, damit Sie weiterarbeiten bzw. weiter in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wohnen können. Ohne Angst vor einer akuten Schadstoffbelastung. Da dürfen Sie sich sicher sein. Unser Team ist sehr erfahren und mit allem erforderlichen Equipment ausgestattet.

Gut zu wissen: Vor jeder Bodensanierung ist eine Überprüfung der KMF-Belastung in Auftrag zu geben. Der hygienische Endzustand nach der Sanierung kann ebenfalls über einen externen Gutachter gemessen werden.

Ihre Vorteile im Überblick

Gern übernehmen wir Ihre KMF-Sanierung von A bis Z auf hohem Qualitätsniveau:

  • Durchführung durch speziell ausgebildete Experten im laufenden Betrieb/bewohnten Wohnungen
  • Sichere Sanierung ohne Rückstände
  • Einhaltung aller technischen Regeln nach TGRS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe, hier KMF - künstliche Mineralfasern)
  • Einhaltung der Grundlagen der GefStoff V
  • Hoher Arbeitsschutz durch hochwertige PSA (persönliche Schutzausrüstung) - von Schutzkleidung bis Atemschutz
  • Regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften auf Funktionsfähigkeit und Leistung (Prüfungspflicht)